Elternzeit Nebentätigkeit

Die Steuerklasse 6 kommt bei einer Nebentätigkeit zum Einsatz. Also auch wenn man während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet. Man kann dann den Hauptarbeitgeber bei dem neuen Arbeitgeber anmelden und bei dem Arbeitgeber, wo man sich in Elternzeit befindet, die Nebentätigkeit. Somit hat man dann die Steuerklassen getauscht.

Ein Anruf bei der Personalabteilung genügt.

Die Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber muss man fristgerecht beantragen (schriftlicher Antrag). Es benötigt eine Zustimmung des Arbeitgebers. Er hat dazu eine 4 Wochen Frist um diese schriftlich abzulehnen. Ist die Frist abgelaufen, kann der Arbeitnehmer die Arbeit bei dem anderen Arbeitgeber (laut Antrag) annehmen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen